Allgemeine Geschäftsbedingungen der STEINER GmbH, Baggerungen – Transporte

Geltungsbereich:

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: „AGB“) von STEINER GmbH, Baggerungen – Transporte, Teilbereich Containerverleih – Entsorgungen gelten, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde, ausschließlich und auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. AGB des Auftraggebers werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.

1.3. Zusatzaufträge, wie die Vereinbarung zusätzlicher Abholungen oder die Aufstellung zusätzlicher Container, können auch mündlich erteilt werden. Diese AGB sind auch auf Zusatzaufträge anzuwenden.

1.4. Mündliche Nebenabreden bei Container mit fixem Standplatz bedürfen der Schriftform.

1.5 Der in den AGB verwendete Begriff „Container“ steht als Überbegriff für alle Containertypen und Größen.

Angebot und Annahme:

2.1. Angebote von STEINER GmbH, Baggerungen – Transporte, Teilbereich Containerverleih – Entsorgungen erfolgen unter Vorbehalt von Druckfehlern und sonstigen Irrtümern

2.2. Das Ausfüllen der Maske auf der Homepage und Absenden der Informationen durch Klick auf den Button „JETZT BESTELLEN“ gilt als Angebot des Auftraggebers. Das Angebot gilt als angenommen, wenn die Auftragnehmerin nicht binnen 3 Tagen eine anderweitige Erklärung abgibt.

2.2. An die beim Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse wird nach Abgabe des Angebotes eine Bestellbestätigung übermittelt, welche die vom Auftraggeber getätigte Erklärung wiedergibt. Kommt das Geschäft mangels Ablehnung durch die Auftragnehmerin zustande ist der Inhalt der Bestellbestätigung für beide Seiten verbindlich.

2.3. Als Auftraggeber wird jene Person angesehen, die im Feld Auftraggeber angeführt ist, auch wenn eine abweichende Lieferadresse angegeben wird.

2.4. STEINER GmbH, Baggerungen – Transporte, Teilbereich Containerverleih – Entsorgungen steht es frei, die Dienstleistung selbst durchzuführen oder diese durch einen Subunternehmer durchführen zu lassen.

2.5 Sofern die Umsatzsteuer nicht separat ausgewiesen ist, verstehen sich sämtliche Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.6. Werden im Zuge der Abwicklung zusätzliche Entleerungen (Abholung und Anlieferung) des Containers vereinbart so wird der bei der Bestellung angegebene Pauschalbetrag für jede Entleerung verrechnet.

2.7. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können von STEINER GmbH, Baggerungen – Transporte, Teilbereich Containerverleih – Entsorgungen ohne weiteres zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

2.8. Allfällige Altstofferlöse sind an die aktuellen Marktgegebenheiten gebunden und können daher von der STEINER GmbH, Baggerungen – Transporte, Teilbereich Containerverleih – Entsorgungen monatlich an die Änderungen der Marktpreise angepasst werden.

2.9. Regiezeiten werden immer ab Abfahrt Zentrale Wels (Hinfahrt) bis Ankunft Zentrale Wels (Rückfahrt) gerechnet. Eventuell anfallende Maut wird extra verrechnet.

2.10. Wenn die STEINER GmbH, Baggerungen – Transporte, Teilbereich Containerverleih – Entsorgungen, aus welchem Grund auch immer, die Berechtigung zur Beförderung einzelner Stoffe verliert, ist sie berechtigt, die Übernahme dieser Stoffe zu verweigern.

An- und Ablieferung

3.1. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass betreffend die Aufstellung des Containers am gewünschten Aufstellort alle Vorschriften eingehalten werden und alle Zustimmungen vorliegen. Der Auftraggeber wird die Auftragnehmerin widrigenfalls für alle nachteiligen Folgen Schad- und klaglos halten.

3.2. Die Zufahrt zum Aufstellort muss derart möglich sein, dass die Ab- und Aufladung des Containers ohne Verzögerungen und Erschwernisse erfolgen kann. Die Auftragnehmerin ist widrigenfalls berechtigt alle entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen

3.3. Bei unüblichen Verunreinigungen wird die Auftragnehmerin den Container auf Kosten des Auftraggebers reinigen lassen.

3.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt den Standplatz des Containers zu verändern.

3.5. Die vorschriftsmäßige Sicherung der abgestellten Container, insbesondere bei Benutzung der Straße oder des Straßenrandes (Verkehrssicherungspflicht), obliegt dem Auftraggeber. Container ohne Abdeckung sind vom Auftraggeber gegen witterungsbedingte Einflüsse (wie z.B. Regenwasser) zu schützen.

Entsorgung

4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet nur die in der Bestellung angegebene Abfallart im Container zu entsorgen. Widrigenfalls hat er nicht nur den Preis nach korrekter Einstufung zu zahlen, sondern für alle Mehrkosten und Schäden die durch die falsche Deklarierung entstehen aufzukommen. Entsprechen die Abfälle nicht einer auf der Homepage angegeben Sortierung kann für die Entsorgung ein angemessener Preis verrechnet werden.

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass dem Auftragnehmer durch die Ablieferung zu unserer Übernahmepartner Mehrkosten entstehen können, die insbesondere darauf zurückzuführen sind, dass die Übernahmebedingungen oft kurzfristig abgeändert werden, ebenso aber auch auf von beiden Seiten nicht zu beeinflussende Umstände.

Sollten derartige Mehrkosten entstehen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese mit dem tatsächlichen Aufwand weiter zu verrechnen.

4.2. Wenn übergebener Abfall (Material) nicht den Kriterien des Angebots entspricht, behält sich STEINER GmbH, Baggerungen – Transporte, Teilbereich Containerverleih – Entsorgungen eine Nachsortierung gegen angemessenes Entgelt vor.

4.3. Werden Abfälle entgegen den Angaben in der Bestellung im Container entsorgt und entsprechen die Abfälle nicht einer auf der Homepage angegebene Sortierung (z.B. Gefahrenstoffe) ist die Auftragnehmerin darüber hinaus berechtigt die Übernahme zu verweigern oder auf Kosten des Auftraggebers den bereits abgeholten Container unentleert zurückzustellen. Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgeltes wird dadurch nicht berührt.

4.4. Eine Beladung über die Containerkante darf aus Ladungssicherheitsgründen nicht erfolgen. Bei Containern mit Deckel darf dieser nur so weit befüllt werden, dass der Deckel bei der Abholung auch wieder ordnungsgemäß geschlossen werden kann.

4.5. Das Material im Container hat stichfest zu sein, andernfalls kann keine Beförderung stattfinden. Eventuell anfallende Mehrkosten für Umladungen werden nach tatsächlichem Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

4.6. Die STEINER GmbH, Baggerungen – Transporte, Teilbereich Containerverleih – Entsorgungen übernimmt nur Abfälle, gefährliche Abfälle, Altstoffe udgl, die keine strahlenden oder explosiven Stoffe enthalten. Übernommene Altöle dürfen keine giftigen, ätzenden und/oder korrosiv wirkenden Stoffe enthalten. Der Übergeber ist für die richtige Klassifikation des Abfalls verantwortlich und haftet für alle Schäden, die STEINER GmbH, Baggerungen – Transporte, Teilbereich Containerverleih – Entsorgungen oder Dritten durch falsche und/oder unzureichende Bezeichnung oder Klassifikation und/oder Zuordnung der Abfälle, gefährlichen Abfälle, Altöle, oder Altstoffe entstehen.

Abholung und Eigenanlieferung:

5.1. Im Falle einer vereinbarten Abholung durch STEINER GmbH, Baggerungen – Transporte, Teilbereich Containerverleih – Entsorgungen erfolgt diese durch LKWS. Hierbei steht es STEINER GmbH, Baggerungen – Transporte, Teilbereich Containerverleih – Entsorgungen frei, die Abholung selbst durchzuführen oder diese durch einen Dritten (Subunternehmer, Co-Partner) durchführen zu lassen.

5.2. Bei Frontkippcontainer wird der entleerte, gereinigte Container, nach tatsächlichem Zeitaufwand der Heimbringung verrechnet.

5.3. Die abzuholenden Abfälle müssen gut zugänglich sein.

5.4. Mehrkosten für Warte- und Stehzeiten bei der Abholung, der Übernahme oder der Entladung der Abfälle, sowie die Kosten für vom Auftraggeber veranlasste Leerfahrten sind von diesem zu tragen.

Gewährleistung und Haftung

6.1. Die von STEINER GmbH, Baggerungen – Transporte, Teilbereich Containerverleih – Entsorgungen bereitgestellten Behältnisse (Behälter, Container, Mulden, Big Bag udgl) und anderen Betriebsmittel bleiben in deren Eigentum. Seitens STEINER GmbH, Baggerungen – Transporte, Teilbereich Containerverleih – Entsorgungen wird für die Reinheit und Dichtheit der Behältnisse keine Haftung übernommen. Für Schäden durch unsachgemäße Verwendung der bereitgestellten Behältnisse, insbesondere auch für Schäden durch unsachgemäße Befüllung oder bei Beschädigungen durch Vandalismus Akte haftet der Auftraggeber für die Kosten der Reparatur oder Neuanschaffung des Behältnisses. /der Betriebsmittel.

6.2. Jede Beschädigung von Mulden während der Befüll- und Stehzeit hat der Kunde auch ohne sein Verschulden zu vertreten. Es sei denn, er wünscht eine diesbezügliche Versicherung.

6.3. Für allfällige Fristverzögerungen bei der Auftragsdurchführung oder verspätete Abholungen übernimmt STEINER GmbH, Baggerungen – Transporte, Teilbereich Containerverleih – Entsorgungen keinerlei Haftung. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, in diesem Zusammenhang STEINER GmbH, Baggerungen – Transporte, Teilbereich Containerverleih – Entsorgungen gegenüber keinerlei Schadenersatzansprüchen geltend zu machen.

6.4. Die Auftragnehmerin haftet keinesfalls für entgangenen Gewinn.

6.5. Ab der Übernahme des bereitgestellten Behältnisses ist der Auftraggeber für eine ordnungsgemäße Aufstellung des Behältnisses inklusive der notwendigen Absicherung verantwortlich, ebenso dafür, dass die Lagerung der eingebrachten Abfälle ordnungsgemäß erfolgt.

6.6. Für sämtliche Schäden, die durch eine mangelnde Absicherung erfolgen sollten, ist ausschließlich der Auftraggeber ersatzpflichtig. STEINER GmbH, Baggerungen – Transporte, Teilbereich Containerverleih – Entsorgungen ist diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.

Beseitigung, Verwertung:

7.1. STEINER GmbH, Baggerungen – Transporte, Teilbereich Containerverleih – Entsorgungen behält sich vor, übernommene Abfälle oder Teile davon anstelle der Beseitigung der Behandlung und/oder Verwertung zuzuführen.

Schlussbestimmungen

8.1. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist der jeweilige Vertragspartner verpflichtet, im schriftlichen Einvernehmen STEINER GmbH, Baggerungen – Transporte, Teilbereich Containerverleih – Entsorgungen die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

8.2. Auf alle Verträge zwischen STEINER GmbH, Baggerungen – Transporte, Teilbereich Containerverleih – Entsorgungen und ihren Kunden ist österreichisches materielles und formelles Recht anzuwenden.

8.3. Für alle Streitigkeiten zwischen STEINER GmbH, Baggerungen – Transporte, Teilbereich Containerverleih – Entsorgungen und ihren Vertragspartnern wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wels vereinbart.